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Allgemeine Geschäftsbedingungen:

 

Folgende Bedingungen gelten im Zusammenhang mit jedem Miet-, Service- oder sonstigen Vertrag der Lipkow Büro Service GmbH. Sie gelten durch Unterschrift eines solchen Vertrages als vereinbart. 

A) Pflichten der Lipkow Büro Service GmbH

 

1. Die Lipkow Büro Service GmbH erbringt die vertragsgemäßen Leistungen innerhalb der angegebenen Geschäftszeiten

(Montags bis Freitags 8 -18 Uhr  außer an Feiertagen, Heiligabend und Silvester) und innerhalb des Umfangs der Vereinbarungen. 

Höhere Gewalt oder durch technische Missstände verursachte Störungen sind davon ausgenommen.

 

2. Die Lipkow Büro Service GmbH ist nicht verpflichtet, Einschreiben, Bestellungen und Rechnungen etc. anzunehmen, insbesondere dann nicht, wenn sich daraus Verpflichtungen und Kosten für sie ergeben.

 

3. Die Haftung der Lipkow Büro Service GmbH für eingebrachte und aufbewahrte Geschäftsunterlagen, Gegenstände oder Materialien ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Lipkow Büro Service GmbH ist berechtigt, etwaige, vom Kunden bei Vertragsende zurückgelassene Gegenstände oder Unterlagen auf Kosten des Kunden zu entsorgen. Eine Aufbewahrungspflicht besteht nicht.

 

B) Pflichten des Kunden

 

1. Der Kunde darf die Geschäftsadresse nur während der Laufzeit des mit der Lipkow Büro Service GmbH bestehenden Vertrages nutzen. Der Kunde ist alleine für die rechtliche, insbesondere Gewerbe-, Register-, Standes-, Wettbewerbs- und steuerrechtliche Zulässigkeit seiner Verwendung der Adresse der Lipkow Büro Service GmbH verantwortlich. Gleiches gilt für die Verletzung von Rechten Dritter durch die Nutzung der Geschäftsadresse.

 

2. Bei der Benutzung und Rückgabe der Büroräume, der Möbel, Schlüssel, technischen Einrichtungen sowie der Allgemeinflächen, die außerhalb der Büroräume in Anspruch genommen werden, wird ordnungs- und sachgemäße Behandlung vorausgesetzt. Der Kunde haftet für Beschädigungen und Verluste. Bei Vertragsende ist der Kunde verpflichtet, die angemieteten Büroräume in den gleichen Zustand zu versetzen, wie er sie erhalten hat, oder die Kosten erforderlicher Renovierungsarbeiten zu erstatten.

 

3. Der Kunde ist verpflichtet, alle für seinen Betrieb und seine Räume erforderlichen Versicherungen, insbesondere eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen sowie diese für die Dauer des Vertragsverhältnisses auf seine Kosten aufrechtzuerhalten und deren Bestand der Lipkow Büro Service GmbH auf Verlangen nachzuweisen.

 

4. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Leistungen der Lipkow Büro Service GmbH, zu denen er sie beauftragt hat und die über die vertraglichen Vereinbarungen hinausgehen, auch ohne vorherige Auftragsbestätigung anzuerkennen.

 

5. Beinhaltet der geschlossene Vertrag die Nutzung von Rufnummern der Lipkow Büro Service GmbH, besteht kein Anspruch auf Erteilung bestimmter Rufnummern oder auf Eintragung dieser Rufnummern in öffentliche Verzeichnisse. 

Die Lipkow Büro Service GmbH bleibt Inhaber sämtlicher Rechte an diesen Rufnummern, auf Überlassung dieser Rufnummern nach Beendigung des Vertrages hat der Kunde keinen Anspruch.

 

6. Die Geschäftsräume, Adresse und Telekommunikations-einrichtungen der Lipkow Büro Service GmbH dürfen nicht zur Übermittlung oder Weiterleitung unrechtmäßiger oder anstößiger Inhalte oder Materialien sowie zu ungesetzlichen, betrügerischen oder unehrenhaften Zwecken benutzt werden. Die Lipkow Büro Service GmbH hat das Recht, auf Anfrage mit staatlichen Untersuchungsbehörden im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen den Kunden zu kooperieren.

 

C) Benutzung der Mieträume/bauliche Änderungen durch den Kunden

 

1. Die Mieträume dürfen nur als Büroräume, nicht aber als Laden- oder Geschäftslokale und nur zu gewerblichen Zwecken benutzt werden. Die Untervermietung bzw. eine sonstige Gebrauchsüberlassung an Dritte darf nur mit schriftlicher Einwilligung der Lipkow Büro Service GmbH erfolgen.

 

2. Der Kunde darf keine baulichen Veränderungen, insbesondere Um- und Einbauten, Installationen etc. ohne schriftliche Genehmigung der Lipkow Büro Service GmbH vornehmen. Er haftet für alle Schäden, die im Zusammenhang mit den von ihm vorgenommenen Änderungen entstehen. Der Kunde ist verpflichtet, bei seinem Auszug den Urzustand der Mieträume wiederherzustellen.

 

3. Die vom Kunden in die Mieträume eingebrachten Sachen sind nicht über die Geschäftsversicherung der Lipkow Büro Service GmbH gegen Einbruch-, Diebstahl-, Feuer- oder Wasserschäden versichert.

 

4. Die auch nur kurzfristige Unterbringung von Haustieren ist untersagt.

 

D) Werbemaßnahmen am Objekt

 

1. Werbemaßnahmen sind mit der Lipkow Büro Service GmbH abzustimmen. Insbesondere sind etwaige vorhandene Sammel- Schilderanlagen vom Kunden zu nutzen und die daraus entstehenden Kosten sind anteilig vom Kunden zu tragen.

 

2. Andere Werbemaßnahmen dürfen nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Einwilligung der Lipkow Büro Service GmbH angebracht werden.

E) Betreten der Mieträume durch Mitarbeiter der Lipkow Büro Service GmbH

 

Der Geschäftsführer und/oder ein Beauftragter können die Mieträume zur Prüfung ihres Zustandes oder aus anderen wichtigen Gründen betreten. Ist das Mietverhältnis fristgerecht gekündigt, so darf der Geschäftsführer und/oder ein Beauftragter die Mieträume zusammen mit Mietinteressenten während der Geschäftszeit betreten, wenn das Betreten durch die Lipkow Büro Service GmbH rechtzeitig ankündigt ist.

 

F) Vertragsdauer/Kündigungen/Räumung der angemieteten Büroräume 

 

1. Kündigungen müssen schriftlich erfolgen.

 

2. Sollte der Kunde die Mieträume bei Beendigung der Mietzeit, bei Kündigung oder bei fristloser Kündigung nicht termingerecht räumen, so verpflichtet er sich, an die Lipkow Büro Service GmbH eine Nutzungsausfallentschädigung in Höhe des üblich zu zahlenden monatlichen Mietzinses zu leisten, und zwar für jeden angefangenen Monat den vollen Mietzinsbetrag.

 

3. Verträge können von der Lipkow Büro Service GmbH aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn der Vertragspartner seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Als Gründe für eine fristlose Kündigung kommen in Betracht: Mehr als zweiwöchiger Verzug mit einer Zahlung, die nicht rechtzeitige Kautionszahlung, erhebliche Verstöße gegen die Hausordnung, vertragswidriger Gebrauch der Büroräume, unbefugte Überlassung von Räumen und Einrichtungen an Dritte, sitten-, straf- oder ordnungswidriger Geschäftsgegenstand oder Verhalten des Vertragspartners innerhalb des Mietobjektes, grobe Verletzung vertraglicher Treue- und Nebenpflichten und vergleichbare Vertragsverletzungen.

 

4. Ein Recht zur fristlosen Kündigung besteht auch dann, wenn über das Vermögen des Vertragspartners das Konkursverfahren eröffnet wird oder ein gerichtliches Vergleichsverfahren beantragt wird oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels einer die Kosten deckenden Masse abgelehnt wird.

 

5. Im Falle einer fristlosen Kündigung hat der Kunde innerhalb von 3 Tagen nach Eingang der Kündigung den vermieteten Büroraum zu räumen. Danach ist die Lipkow Büro Service GmbH berechtigt, den Büroraum unverzüglich räumen zu lassen und anderweitig zu nutzen. Die Kosten der Räumung gehen zu Lasten des Kunden.

 

6. Die Lipkow Büro Service GmbH ist im Falle einer fristlosen Kündigung berechtigt, dem Kunden den Zutritt zur Büroanlage und den vertragsgegenständlichen Büroräumen zu untersagen. Ein Betreten zum Abwickeln der Räumung ist erlaubt. Die gesetzlichen Bestimmungen über das Vermieterpfandrecht finden Anwendung. Diese Bestimmungen gelten für fristgerechte Kündigungen nach Ablauf der Kündigungsfristen entsprechend.

 

7. Im Falle der fristlosen Kündigung durch die Lipkow Büro Service GmbH werden die für die gesamte Laufzeit des Vertrages noch ausstehenden monatlichen Vergütungen als Schadensersatz wegen Nichterfüllung sofort fällig und zahlbar.

G) Aufrechnung

 

Eine Aufrechnung oder ein Zurückbehaltungsrecht des Vertragspartners wegen eigener Ansprüche gegen Forderungen, die nicht unbestritten oder rechtskräftig sind, ist ausgeschlossen. Der Kunde kann die aus den mit ihm abgeschlossenen Verträgen zustehenden Rechte und Ansprüche weder abtreten, übertragen noch verpfänden.

  • Haftung des Kunden

 

Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die durch seine Angehörigen, Mitarbeiter, Lieferanten und Handwerker schuldhaft verursacht worden sind. Verursachte Schäden sind der Lipkow Büro Service GmbH unverzüglich anzuzeigen. Für die durch verspätete Anzeige verursachten weiteren Schäden haftet der Kunde.

I) Haftung durch die Lipkow Büro Service GmbH

 

1. Die Lipkow Büro Service GmbH haftet nur für diejenigen Schäden, die der Kunde durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung durch die Lipkow Büro Service GmbH erleidet. Eine Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen. 

 

2. Die Lipkow Büro Service GmbH haftet nicht für: 

a) Unterbrechungen der vereinbarten Leistungen infolge außergewöhnlicher Umstände wie z.B. Streik, Aussperrung, höhere Gewalt, hierauf beruhende Betriebsunterbrechungen.

b) Übermittlungsfehler aufgrund vom Missverständnissen zwischen Personen, die Informationen geben oder empfangen in Bezug auf den Inhalt dieser Informationen

c) Jegliche Verzögerung bei der Übermittlung von Mitteilungen infolge des Verschuldens der Post oder sonstiger Übermittlungsstellen, auf die Lipkow Büro Service GmbH keinen Einfluss hat.

 

3. Der Kunde ist verpflichtet, einen Schaden, für den er die Lipkow Büro Service GmbH ersatzpflichtig machen will, unverzüglich nach Bekanntwerden zu melden. 

 

J) Änderung der Rechtsform, Veräußerung des Betriebes

 

1. Änderungen im Handelsregister, der Gewerbeanmeldung, den Vertretungsverhältnissen oder  in anderen, für die Vertragsverhältnisse wichtige Zusammenhänge, hat der Kunde der Lipkow Büro Service GmbH unverzüglich anzuzeigen.

 

2. Ändert der Kunde die Rechtsform seines Unternehmens von einem Einzelunternehmen oder einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft, so bleibt davon die persönliche Haftung des Kunden für sämtliche Pflichten aus dem Vertrag unberührt. Es ist eine Zusatzvereinbarung zu treffen, nach der die Kapitalgesellschaft dem bestehenden Vertrag auf Kundenseite beitritt.

 

3. Bei der Veräußerung des Betriebs des Kunden oder eines Teiles davon bedarf es wegen des Überganges dieses Vertrages auf den Rechtsnachfolger einer vorherigen Vereinbarung mit der Lipkow Büro Service GmbH. Ein Anspruch auf Übergang dieses Vertrages besteht nicht. Ohne eine Übergangsvereinbarung bleibt die persönliche Haftung des Kunden bestehen. 

K) Nebenabsprachen

 

Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform. Etwaige Zusatzvereinbarungen und Nebenabsprachen sowie Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn die Lipkow Büro Service GmbH diese schriftlich bestätigt hat. Sollte eine der Bestimmungen eines Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Anstelle einer solchen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die bei verständiger Würdigung des Vertrages dem Willen der Vertragspartner am nächsten kommt. Beruht die Unwirksamkeit auf einer Leistungs- oder Zeitbestimmung, so tritt an ihre Stelle das gesetzlich zulässige Maß.

L) Gerichtsstand

 

Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus den Verträgen sowie für die Frage des Bestehens dieses Vertrages ist der  Geschäftssitz der Lipkow Büro Service GmbH. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

M) Rechnungen

 

Die Rechnungen werden elektronisch verschickt

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